Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Reisteilnehmer kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Die Erklärung ist in Schriftform (am besten E-Mail) abzugeben. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der IACFS
Shaman Travel UG. Nach Erhalt wird die IACFS Shaman Travel UG den Rücktritt bestätigen. Die IACFS Shaman Travel UG empfiehlt im Zusammenhang mit der Buchung eines Pauschalreisevertrages dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Tritt der Reisteilnehmer vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die IACFS Shaman Travel UG den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen beansprucht die IACFS Shaman Travel UG eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen.
Dieser Ersatzanspruch wird wie folgt pauschaliert:
IACFS Shaman Travel UG behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen, eine höhere konkrete Entschädigung zu fordern, soweit nachgewiesen wird, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist IACFS Shaman Travel UG verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Die IACFS Shaman Travel UG behält sich vor, bis 20 Tage vor Reisebeginn vom
Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Weiters kann die IACFS Shaman Travel UG zurücktreten, wenn sie aufgrund
unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Die IACFS Shaman Travel UG hat gegenüber dem Reisteilnehmer den Rücktritt vom Vertrag unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen
des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bzw. die Reise aus anderen Umständen nicht durchgeführt wird.
Der Reisteilnehmer erhält bei Rücktritt aus dem vorstehenden Grund etwaig auf den Reisepreis bereits geleisteten Zahlungen längstens binnen von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zurück.
Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn schriftlich (per Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.
IACFS Shaman Travel UG prüft die Möglichkeit innerhalb einer angemessenen Frist und kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen und erforderlichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder andere Gründe, insbesondere organisatorische Gründe gegen eine Übertragung sprechen (z. B. Teilnahmebedingungen bzw. -Voraussetzungen, Einreise- oder Visavorschriften, Nicht-Umbuchbarkeit bzw. Nicht-Verfügbarkeit bestimmter Leistungen wie Flüge, Tickets usw.). Für derartige Vertragsübertragungen auf einen anderen Reiseteilnehmer, falls diese von IACFS Shaman Travel UG ermöglicht werden, ist IACFS Shaman Travel UG berechtigt, die entstandenen Mehrkosten pauschal mit € 50,- zu berechnen (Umbuchungsgebühr). Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber IACFS Shaman Travel UG als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- und Preisänderungen bleibt dem Reisekunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten unbenommen.
Falls die Reiseleistung auch Transfers per Flugzeug beinhaltet, wird der Reiseteilnehmer vor der entsprechenden vertraglichen Flugbeförderungsleistung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft unterrichtet, sobald diese
feststeht. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie eine Unterrichtung, sobald die Identität endgültig feststeht. Ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird unverzüglich mitgeteilt.
Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf dieser
Internetseite abrufbar.
Die IACFS Shaman Travel UG wird Reisegäste aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der Schweiz vor Vertragsabschluss über geltende allgemeine Pass- und Visavorschriften sowie Gesundheitsvorschriften des
Reiselandes einschließlich der regelmäßig geltenden Fristen für die Erfüllung der gegebenenfalls notwendigen Voraussetzungen ebenso unterrichten, wie vor Reiseantritt, wenn diese Vorschriften sich unter Umständen geändert haben. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reiseteilnehmers (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit etc.) vorliegen. Reisegästen, die anderen Staaten angehören, erteilt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der für ihn behördlich notwendigen Reisedokumente, den Nachweis eventuell erforderlicher Impfungen oder Gesundheitsnachweise, sowie das Einhalten von Zoll-, Devisen und
Einreisevorschriften selbst verantwortlich. Diese Anforderungen können sich ändern, weshalb der Reisende rechtzeitig vor dem Reisebeginn noch einmal selbst prüfen sollte, ob Änderungen eingetreten sind.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn die Nichtbefolgung dieser Vorschriften durch eine schuldhafte Falschinformation des Reiseveranstalters bedingt ist.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen IACFS Shaman Travel UG zur Anfechtung des Reisevertrages. Diese Bedingungen gelten, insofern keine Sonderregelungen in einzelnen Reiseverträgen getroffen werden. Reiseverträge und alle sonstigen Rechtsgeschäfte mit Reisegästen, die nicht Angehörige eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union sind, richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für die Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Reisevertrag ist der Geschäftssitz der IACFS Shaman Travel UG (Gerichtsstand München). Die IACFS Shaman Travel UG weist für alle im elektronischen Rechtsverkehr geschlossenen Reiseverträge auf das digitale Informationstool der EU-Kommission zur außergerichtlichen Streitbeilegung hin.
Die gesetzliche Pflicht für Pauschalreiseveranstalter zur Kundegeldabsicherung erfüllt IACFS Shaman Travel UG durch Übergabe eines Sicherungsscheins der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden.
(Versicherungsschein-Nr.: 407 90 101118460).
Sofern kein anderer Hinweis in der Reisebeschreibung oder den Reiseunterlagen erfolgt, werden die Reisen von der IACFS Shaman Travel UG veranstaltet.
IACFS Shaman Travel UG
Leopoldstr. 31
80802 München
Telefonnummer: +492161402101
E-Mail: office@shaman-travel.com
Geschäftsführer: Kurt Fenkart, MSc
Handelsregister: HRB 296792
Umsatzsteuer-Ident.-Nr.: DE450614895
Bankverbindung:
Raiffeisenlandesbank OÖ, Süddeutschland
Kontoinhaber: IACFS Shaman Travel UG
IBAN: DE40 7402 0100 0008 1239 78
BIC: RZOODE77XXX
Stand: April 2025
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