Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachfolgende Bestimmungen werden Inhalt des zwischen Ihnen als Reiseteilnehmer
und der Reiseveranstalterin Shaman Travel GmbH im Buchungsfall zustande
kommenden Pauschalreisevertrages. Sie dienen der Erfüllung und Ergänzung der
gesetzlichen Vorschriften und werden zum Inhalt des Vertrages. Bitte lesen Sie diese
Reisebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
Grundlage eines Angebots (Pauschalreisevertrag) sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen der Shaman Travel GmbH für die jeweilige Reise, die dem Reiseteilnehmer bei der Buchung vorliegen. Sonderwünsche oder Sonderbedingungen sowie gegenüber den Vertragsunterlagen abweichende Regelungen sind für die Shaman Travel GmbH nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich und in schriftlicher Form bestätigt werden. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung der Shaman Travel GmbH vom Inhalt der gebuchten Reise (Ausschreibung) ab, so handelt es sich um eine Ablehnung der Buchung verbunden mit einem neuen Angebot, an das Shaman Travel GmbH sich für zehn Tage gebunden hält. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Reiseteilnehmer gegenüber Shaman Travel GmbH die Annahme ausdrücklich oder schlüssig (z.B. durch Leistung der beanspruchten Anzahlung) erklärt.
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reiseteilnehmer der Shaman Travel GmbH den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reiseteilnehmer zehn Tage gebunden. Der Pauschalreisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch die Shaman Travel GmbH zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus dem Reiseprospekt und den sonstigen Informationen/Ausschreibung für die gebuchte Reise, sowie insbesondere aus den Angaben der Reisebestätigung, die bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss übermittelt wird. Die Reisebestätigung erfolgt per E-Mail, damit sie dem Reiseteilnehmer auch unterwegs zugänglich ist und/oder er sie aufbewahren/speichern kann. Sofern Onlinebuchungen über die Homepage von Shaman Travel GmbH (www.shaman-travel.com) angeboten werden und die Bestätigung der Reiseanmeldung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch eine entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm dargestellt wird, kommt der Pauschalreisevertrag mit dieser Buchungsbestätigung zu Stande. Nach den gesetzlichen Bestimmungen besteht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatzgesetz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienste versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht (vgl. dazu auch Punkt 4) bleiben bestehen.
Mit Vertragsschluss und Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises innerhalb von sieben Tagen fällig. Nach Zahlungseingang erhält der Reiseteilnehmer eine Reisebestätigung sowie den Reisepreissicherungsschein. Die Restzahlung ist ohne nochmalige Aufforderung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Maßgeblich ist der fristgerechte Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto der Shaman Travel GmbH. Hiervon abweichend kann die Shaman Travel GmbH bei bestimmten Reisen vor diesem Zeitpunkt tatsächlich entstehende Kosten (Anzahlungen / Zahlungen, die an Vertragspartner im Vorfeld zu leisten sind) den Reiseteilnehmern anteilig weiterverrechnen, oder die Restzahlung entsprechend früher verlangen. Eine Information darüber erfolgt gesondert bei Vertragsabschluss bzw. mit der Buchungsbestätigung. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag oder die vereinbarte Restzahlung auch nach Mahnung und Fristsetzung, bzw. der Gesamtpreis nach Mahnung und Fristsetzung nicht vollständig bezahlt wird, ist die Shaman Travel GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der unter Punkt 4 genannten allgemeinen Rücktrittsgebühren zu verlangen. Entsteht durch einen – bei Buchung vereinbarten – Zahlungseinzug aufgrund Verschuldens des Konto- oder Zahlkarteninhabers eine Rückbelastung, werden die damit einhergehenden Zusatzkosten (wie z.B. die seitens Bank bzw. Kreditkartenunternehmen in Rechnung gestellten Gebühren) weiterbelastet. Eine Mahnpauschale in Höhe von € 50,- wird zusätzlich erhoben, wenn im Falle einer vereinbarten Bezahlung per Überweisung fällige Zahlungen ausbleiben und Mahnmaßnahmen erforderlich werden. Nach Eingang des Reisepreises werden die Reisepapiere erstellt und bis zwei Wochen vor Reisebeginn dem Reiseteilnehmer übersandt oder persönlich ausgehändigt (vgl. auch Punkt 6 Mitwirkungspflichten des Reiseteilnehmers).
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung (Bestimmungsort, Reiseroute, etc.) oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reiseteilnehmers, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Reiseteilnehmer berechtigt, innerhalb einer von Shaman Travel GmbH gleichzeitig mit der Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag kostenfrei zurückzutreten. Wahlweise steht es der Shaman Travel GmbH frei, eine Ersatzreise anzubieten. Ausgenommen davon sind Preisänderungen (siehe nachstehend Punkt 3.2). Die Shaman Travel GmbH verpflichtet sich, den Reiseteilnehmer über solche Leistungsänderungen oder – abweichungen unverzüglich nach Kenntnis schriftlich zu informieren. Erklärt der Reiseteilnehmer nicht binnen der ihm dazu gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber der Shaman Travel GmbH den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. Hatte die Shaman Travel GmbH für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, wird dem Reiseteilnehmer der Differenzbetrag erstattet.
Die Shaman Travel GmbH behält sich vor, den Preis der Pauschalreise zu erhöhen, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise, Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse) sich erhöhen. Die entstehenden Mehrkosten werden anteilig weiterverrechnet. Preiserhöhungen sind unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes, spätestens jedoch 20 Tage vor Reisebeginn, schriftlich dem Reiseteilnehmer bekannt zu geben. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reiseteilnehmer innerhalb einer – von der Shaman Travel GmbH gleichzeitig gesetzten angemessenen Frist – entweder die Änderung annehmen oder kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt keine Rücktrittserklärung gilt nach Ablauf der von der Shaman Travel GmbH genannten Frist das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung vom Kunden als angenommen. Im Übrigen gelten die unter Ziffer 3.1 bezeichneten Bedingungen entsprechend.
Der Reiseteilnehmer hat keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, wenn er einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus in seinem Pflichtenbereich liegenden Gründe nicht in Anspruch genommen hat (z.B. vorzeitige Rückreise oder aus sonstigen, auch zwingenden Gründen), soweit sich aus dem Gesetz nicht die Möglichkeit eines kostenfreien Rücktritts oder zur Kündigung des Reisevertrages ergibt. Shaman Travel GmbH wird sich aber bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Es erfolgt ebenfalls keine Erstattung des Reisepreises, sofern ein Reiseteilnehmer eine andere als die gebuchte Unterkunft, Verpflegung oder Beförderungsart wählt bzw. auf die vermittelten Leistungen ganz oder teilweise verzichtet.
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Die Erklärung ist in Schriftform (am besten E-Mail) abzugeben. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Shaman Travel GmbH. Nach Erhalt wird die Shaman Travel GmbH den Rücktritt bestätigen. Die Shaman Travel GmbH empfiehlt im Zusammenhang mit der Buchung eines Pauschalreisevertrages dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Tritt der Reiseteilnehmer vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die Shaman Travel GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen beansprucht die Shaman Travel GmbH eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen.
Dieser Ersatzanspruch wird wie folgt pauschaliert:
Shaman Travel GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere konkrete Entschädigung zu fordern, soweit nachgewiesen wird, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Shaman Travel GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Die Shaman Travel GmbH behält sich vor, bis 20 Tage vor Reisebeginn vom
Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Weiters kann die Shaman Travel GmbH zurücktreten, wenn sie aufgrund
unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Die Shaman Travel GmbH hat gegenüber dem Reiseteilnehmer den Rücktritt vom Vertrag unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen
des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bzw. die Reise aus anderen Umständen nicht durchgeführt wird.
Der Reiseteilnehmer erhält bei Rücktritt aus dem vorstehendem Grund etwaig auf den Reisepreis bereits geleisteten Zahlungen längstens binnen 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zurück.
Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn schriftlich (per Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.
Shaman Travel GmbH prüft die Möglichkeit innerhalb einer angemessenen Frist und kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen und erforderlichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder andere Gründe, insbesondere organisatorische Gründe gegen eine Übertragung sprechen (z. B. Teilnahmebedingungen bzw. -Voraussetzungen, Einreise- oder Visavorschriften, Nicht-Umbuchbarkeit bzw. Nicht-Verfügbarkeit bestimmter Leistungen wie Flüge, Tickets usw.). Für derartige Vertragsübertragungen auf einen anderen Reiseteilnehmer, falls diese von Shaman Travel GmbH ermöglicht werden, ist Shaman Travel GmbH berechtigt, die entstandenen Mehrkosten pauschal mit € 50,- zu berechnen (Umbuchungsgebühr). Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber Shaman Travel GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- und Preisänderungen bleibt dem Reisekunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten unbenommen.
Die Shaman Travel GmbH ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung aller vom Vertrag erfassten Reiseleistungen und leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reiseteilnehmer von der Shaman Travel GmbH Abhilfe verlangen. Die Shaman Travel GmbH kann diese verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Eine Abhilfe kann auch in einer gleichwertigen Ersatzleistung (z.B. andere Unterkunft gleicher Kategorie) bestehen. Der Reiseteilnehmer hat eine Mängelanzeige unverzüglich dem Reisebegleiter der Shaman Travel GmbH zur Kenntnis zu bringen und eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Eine Fristsetzung ist nur dann nicht erforderlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der Shaman Travel GmbH verweigert wird. Des Weiteren ist eine Fristsetzung nicht erforderlich, wenn eine sofortige Abhilfe notwendig bzw. durch ein besonderes, der Shaman Travel GmbH erkennbares Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung einzelner Teilleistungen bzw. der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Gesamtreisepreises verlangen (Minderung). Der Gesamtreisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem tatsächlich erbrachten Wert gestanden haben würde. Soweit die Shaman Travel GmbH infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige keine Abhilfe schaffen konnte, kann der Reiseteilnehmer weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB, noch Schadensersatzansprüche gemäß § 651n BGB geltend machen.
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Reisemangel beruht auf einem Umstand, den die Shaman Travel GmbH nicht zu vertreten hat.
Die Shaman Travel GmbH kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reiseteilnehmer trotz einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn die Teilnahme für die Shaman Travel GmbH unzumutbar ist. Dies kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Reisenden nachhaltig gestört oder gefährdet wird. Oder wenn die besonderen – im Vorfeld bekannt gemachten – Anforderungen hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht erfüllt sind. Das Kündigungsrecht gilt nicht, soweit das Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten durch die Shaman Travel GmbH beruht. Kündigt die Shaman Travel GmbH gemäß dieser Bestimmung, so hat dies keine Auswirkung auf den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises gegen den Reiseteilnehmer. Die Shaman Travel GmbH muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die die Shaman Travel GmbH aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
Der Reiseteilnehmer hat spätestens vor Antritt der Reise (besser vor einer Buchung)
alles Zumutbare zu tun, sich seiner körperlichen Leistungsfähigkeit zu vergewissern,
damit die nach der Reisebeschreibung anfallenden körperlichen Anforderungen von
ihm erfüllt werden können.
Die exakten Reisezeiten werden mit Übersendung der Reisedokumente (Tickets, Hotelvoucher, etc.) bekannt gegeben. Der Reiseteilnehmer hat die Shaman Travel GmbH zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von der Shaman Travel GmbH mitgeteilten Frist erhält. Die Information sollte spätestens sieben Tage vor dem Reisetermin erfolgen. Soweit die vereinbarte Zahlung zu diesem Zeitpunkt eingegangen ist, werden die Unterlagen erneut per Post oder digital zur Verfügung gestellt.
Der Reiseteilnehmer wird darauf hingewiesen, dass bei Flugreisen Gepäckverlust, –
beschädigung und – verspätung unverzüglich der zuständigen Fluggesellschaft zu
melden ist. Dazu ist vorab am Flughafen das PIR–Formular (Property Irregularity
Report) auszufüllen. Für die Meldung an die Fluggesellschaft sind die dafür
vorgegebenen Fristen einzuhalten. Fluggesellschaften können Erstattungen aufgrund
internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt
worden ist.
Bei Flugreisen hat sich der Reisende vor geplanten Rückflug im Zeitraum von 24 h
bis 48 h über die konkreten Flugzeiten zu informieren und eigenständig seine
Bordkarte zu besorgen.
Die Shaman Travel GmbH haftet uneingeschränkt, für Schäden des Reiseteilnehmers, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und schuldhaft herbeigeführt worden sind. Im Übrigen ist die Haftung der Shaman Travel GmbH auf maximal den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Shaman Travel GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden (z.B. Transportleistungen, Flüge, Rahmenprogramme, etc.). Dies gilt nicht, soweit die Shaman Travel GmbH ihre Auswahl und Überwachungspflichten hinsichtlich der Fremdleistungserbringer verletzt. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch Shaman Travel GmbH hierauf gegenüber dem Reisenden berufen. Hat der Reisende Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattung eines infolge Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte gem. § 651 p Abs. 3 BGB erhalten hat.
Reisevertragliche Ansprüche wie Minderung oder Schadensersatz müssen innerhalb
von zwei Jahren nach Reiseende gegenüber der Shaman Travel GmbH, Am Trietenbroich 21 c, 41352 Korschenbroich, Deutschland, geltend gemacht werden (§ 651j BGB).
Entsprechendes gilt für den Ersatz sonstiger Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die
Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Falls die Reiseleistung auch Transfers per Flugzeug beinhaltet, wird der Reiseteilnehmer vor der entsprechenden vertraglichen Flugbeförderungsleistung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft unterrichtet, sobald diese
feststeht. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie eine Unterrichtung, sobald die Identität endgültig feststeht. Ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird unverzüglich mitgeteilt.
Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.
Die Shaman Travel GmbH wird Reisegäste aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der Schweiz vor Vertragsabschluss über geltende allgemeine Pass- und Visavorschriften sowie Gesundheitsvorschriften des
Reiselandes einschließlich der regelmäßig geltenden Fristen für die Erfüllung der gegebenenfalls notwendigen Voraussetzungen ebenso unterrichten wie vor Reiseantritt, wenn diese Vorschriften sich unter Umständen geändert haben. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reiseteilnehmers (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit etc.) vorliegen. Reisegästen, die anderen Staaten angehören, erteilt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der für ihn behördlich notwendigen Reisedokumente, den Nachweis eventuell erforderlicher Impfungen oder Gesundheitsnachweise, sowie das Einhalten von Zoll-, Devisen und
Einreisevorschriften selbst verantwortlich. Diese Anforderungen können sich ändern, weshalb der Reisende rechtzeitig vor dem Reisebeginn noch einmal selbst prüfen sollte, ob Änderungen eingetreten sind.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn die Nichtbefolgung dieser Vorschriften durch eine schuldhafte Falschinformation des Reiseveranstalters bedingt ist.
Shaman Travel GmbH erfasst und speichert Kundendaten ausschließlich zur Reisedurchführung, Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und zu Werbezwecken im Rahmen der Kundenpflege. Der Verwendung zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit widersprechen. Der Reiseteilnehmer erklärt sich mit dem Zustandekommen des Reisevertrages damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten, die zur Abwicklung der Buchung notwendig sind, an unsere Partner mit Sitz in Ländern auch außerhalb der EU (Drittländer) übermittelt werden, sofern dabei die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachtet werden.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen Shaman Travel GmbH zur Anfechtung des Reisevertrages. Diese Bedingungen gelten, insofern keine Sonderregelungen in einzelnen Reiseverträgen getroffen werden. Reiseverträge und alle sonstigen Rechtsgeschäfte mit Reisegästen, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sind, richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für die Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Reisevertrag ist der Geschäftssitz der Shaman Travel GmbH (Amtsgericht Neuss). Die Shaman Travel GmbH weist für alle im elektronischen Rechtsverkehr geschlossenen Reiseverträge auf das digitale Informationstool der EU-Kommission zur außergerichtlichen Streitbeilegung hin.
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.consumer.rights#inline-nav-2
Die gesetzliche Pflicht für Pauschalreiseveranstalter zur Kundengeldabsicherung erfüllt Shaman Travel GmbH durch Übergabe eines Sicherungsscheins der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden.
(Versicherungsschein-Nr.: 407 90 101118460).
Sofern kein anderer Hinweis in der Reisebeschreibung oder den Reiseunterlagen erfolgt, werden die Reisen von der Shaman Travel GmbH veranstaltet.
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Am Trietenbroich 21 c
41352 Korschenbroich
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Stand: Juni 2025
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